Verhaltenskodex der Nevermined-Unternehmensgruppe

1. Vorwort der Geschäftsführung

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, „Nevermined will ein moralisches Unternehmen sein“. Dieser Leitsatz unserer Philosophie ist fester Bestandteil unseres täglichen Handelns. Die seit 2024 existierende Philosophie mit den darin verankerten Grundsätzen zeigt, dass wir uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung als Unternehmen bewusst sind. Der gesellschaftliche Wandel der letzten Jahre hat dazu geführt, dass ethisches Handeln weltweit einen besonderen Stellenwert erhalten hat. Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, einen Verhaltenskodex für uns alle aufzustellen. Mit diesem Kodex kommen wir unserer moralischen sowie ethischen Verpflichtung gegenüber Nevermined, ihren Mitarbeitern sowie Kunden und Lieferanten nach. Unser Ziel ist „in Sicherheit erfolgreich groß werden“. Dazu zählt auch sich nach den geltenden Gesetzen und Richtlinien zu verhalten und somit strafrechtliche und zivilrechtliche Ahndungen zu verhindern. Ebenso wollen wir unseren moralischen Verpflichtungen nachkommen. Mit diesem Verhaltenskodex geben wir Ihnen einen Leitfaden an die Hand, wie wir uns bei rechtlichen wie auch ethischen Fragestellungen verhalten wollen. Gleichzeitig fordern wir von uns sowie von jeder Mitarbeiterin und von jedem Mitarbeiter die Einhaltung dieser Regeln.

Essen März 2024
Nevermined GmbH

Christine Marhofer
Geschäftsführerin

Michael Marhofer
Geschäftsführer

Hinweis: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Dokument auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung aller Geschlechter.

2. Philosophie und geltende Gesetze

Grundlage unseres Handelns ist unsere Firmenphilosophie. Dabei beachten wir zwingend die Einhaltung der geltenden Gesetze und Normen der jeweiligen Länder, in denen wir tätig sind. Nevermined-Mitarbeiter richten sich nach den in der Nevermined Philosophie verankerten Grundsätzen. Nevermined richtet sich nach den geltenden Gesetzen, Richtlinien und Normen.

3. Umgang untereinander

Mitarbeiter gehen respektvoll miteinander um. Die UN-Menschenrechtscharta wird ausdrücklich anerkannt. Nevermined und ihre Mitarbeiter diskriminieren niemanden aufgrund von Alter, Geschlecht, Religion, Herkunft oder aus anderen Gründen. Nevermined hat multinationale Führungskräfte und Mitarbeiter und akzeptiert die unterschiedlichen Lebensformen und Kulturen. Wir haben Achtung vor dem Einzelnen. (Leitsatz aus der Firmenphilosophie)

4. Umgang mit Kunden und Lieferanten

Nevermined hat eine besondere Einstellung zu ihren Kunden. Jeder Mitarbeiter ist – direkt oder indirekt – ein Vertriebsmitarbeiter. Lieferanten werden im Interesse von Nevermined objektiv ausgewählt. Insbesondere sind hierbei Qualität und Preis zu berücksichtigen, aber auch das gesellschaftliche Verantwortungsbewusstsein und die Arbeitsbedingungen des Lieferanten spielen eine entscheidende Rolle. Nevermined pflegt mit ihren Kunden und Lieferanten einen vertrauensvollen und objektiven Umgang.

5. Interessenkonflikte

Nevermined-Vertreter vermeiden alle Interessenkonflikte oder Situationen, die den Anschein eines potenziellen Interessenkonflikts erwecken. Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn die Objektivität eines Entscheidungsträgers durch persönliche Beziehungen oder persönliche Begünstigungen beeinträchtigt ist. Nevermined-Mitarbeiter sind verpflichtet, ihrem Vorgesetzten und / oder der Compliance-Funktion Situationen potenzieller oder offensichtlicher Interessenkonflikte zu melden. Interessenkonflikte sind zu vermeiden.

6. Umgang mit Geschenken, Bewirtungen und anderen Zuwendungen

Glaubwürdigkeit und Loyalität zum Unternehmen sind ein hohes Gut. Zuwendungen (Geschenke / Bewirtungen etc.) dürfen keinesfalls einen unangemessen hohen Wert besitzen und nicht als Bestechung angesehen oder verstanden werden. Auch geringwertige Zuwendungen, z.B. in Verbindung mit der Erwartung einer Gegenleistung, können unzulässig und sogar strafrechtlich relevant sein. Vor diesem Hintergrund dürfen „geschäftsübliche“ Zuwendungen angenommen / vergeben werden, sofern sie angemessen sind. In Zweifelsfällen kann eine Entscheidungshilfe sein, sich die Frage zu stellen, ob das Bekanntwerden des Vorgangs unbedenklich wäre oder die Gefahr eines Imageschadens der beteiligten Personen und / oder des Unternehmens begründen könnte. Zuwendungen an / von Behörden / Amtsträgern unterliegen besonderen (strengeren) Regelungen und es ist Rücksprache mit dem zuständigen Geschäftsführer oder der Compliance-Funktion zu halten. Bei der Vergabe oder Annahme von Zuwendungen, ist eine einzelfallbezogene Angemessenheitsprüfung durchzuführen. Bei Behörden und Amtsträgern ist auf Zuwendungen jeglicher Art zu verzichten.

7. Vertrauliche Informationen und Datenschutz

Nevermined-Mitarbeiter empfangen, speichern und versenden sensible Informationen, die teilweise auch aufgrund gesetzlicher und kunden- bzw. lieferantenspezifischer Anforderungen besonderem Schutz unterliegen. Zu diesen Informationen gehören Daten von Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten, Dienstleistern) Mitarbeitern und Bewerbern sowie Informationen, die dem Betriebsgeheimnis sowie Geheimhaltungsverpflichtungen (z.B. mit Kunden oder Lieferanten) unterliegen. Mit vertraulichen Informationen geht Nevermined sensibel um und kennzeichnet Daten gegebenenfalls entsprechend. Personenbezogene Daten werden nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet, genutzt und vorgehalten.

8. Umweltschutz und Nachhaltigkeit

„Nevermined“ fordert und fördert umweltbewusste Entscheidungen und Verhaltensweisen. (Leitsatz aus der Firmenphilosophie) Wir verpflichten uns, die jeweils geltenden umweltrelevanten Rechtsvorschriften sowie Auflagen von Behörden einzuhalten und darüber hinaus den Umweltschutz in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen kontinuierlich zu verbessern. Wir gehen mit den vorhandenen Ressourcen sorgfältig und sparsam um. Ziel ist es, die kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung der Nevermined-Unternehmensgruppe in Bezug auf Nachhaltigkeit organisatorisch zu verankern: Wir bringen Ökonomie, Ökologie und soziale Aspekte in Einklang.

9. Qualität

„Hohe Produkt-Qualität und Wahrheit unserer Angaben zu unseren Produkten sind unantastbare Nevermined-Werte“ (Leitsatz aus der Firmenphilosophie). Qualität ist für uns ein Begriff, der weit über das Produkt hinausgeht. Unsere im Managementsystem definierten Prozesse sind auf Kundenservice und Produktqualität ausgelegt. So setzen alle Produkte der Nevermined-Unternehmensgruppe den Maßstab für höchste Qualität, Präzision und Nachhaltigkeit.

10. Arbeitssicherheit, Kinder- und Zwangsarbeit

Nevermined ergreift hinreichende Maßnahmen, um die Verwendung von Rohstoffen in seinen Produkten zu vermeiden, die direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen finanzieren, die gegen die Menschenrechte verstoßen. Nevermined hält die gesetzlichen Vorschriften für die Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ein und unterhält ein und plant die Einführung eines Arbeits- und Gesundheitsmanagementsystem. Die UN-Menschenrechtscharta und das darin verankerte Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit wird ausdrücklich anerkannt. Auch bei ihren Lieferanten im In- und Ausland fordert Nevermined die Einhaltung von europäischen Standards im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Kinderarbeit ein. Nevermined übernimmt Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter. Kinder- und Zwangsarbeit werden von Nevermined bei sich und bei ihren Lieferanten ausdrücklich abgelehnt.

11. Kartellrecht

Nevermined hält die geltenden Kartell- und Wettbewerbsgesetze ein. Es werden keine unzulässigen Preisabsprachen oder Absprachen über sonstige Konditionen (technische und kaufmännische) getroffen. Ebenfalls unterbleiben kartell- bzw. wettbewerbswidrige Absprachen über Kunden, Verkaufsgebiete etc. Nevermined verpflichtet sich zu fairem Wettbewerb.

12. Konsequenzen und Ansprechpartner

Immer wenn ein Nevermined-Mitarbeiter sich nicht sicher ist, wie er sich im Einklang mit den geltenden Gesetzen oder diesem Verhaltenskodex in einer besonderen Situation verhalten soll, so steht dem Mitarbeiter die Compliance-Funktion oder die Geschäftsführung beratend zur Verfügung. Nevermined-Mitarbeiter sind verpflichtet, im Verdachtsfall Verstöße gegen die in diesem Kodex oder geltenden Gesetzen enthaltenen Vorschriften durch andere Nevermined-Mitarbeiter, für Nevermined tätige Handelsvertreter oder sonstige Geschäftspartner der Nevermined, unverzüglich der Compliance-Funktion oder der Geschäftsführung zu melden. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt. Eine Meldung ist auch anonym über folgenden Link möglich: https://app.parlabox.pro/whistleblower/de/a9q3neui7o8iu1ni. Im Falle eines Verstoßes eines Mitarbeiters gegen die Nevermined Firmengrundsätze wird Nevermined geeignete Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße ergreifen. Nevermined behält sich das Recht vor, arbeitsrechtliche Konsequenzen zu ziehen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen Mitarbeiter geltend zu machen, die gegen den Verhaltenskodex verstoßen. Verstöße gegen den Nevermined-Verhaltenskodex sind unverzüglich zu melden. Nevermined behält sich das Recht vor, arbeitsrechtlich, zivilrechtlich und / oder strafrechtlich den Verstoß zu ahnden. Verdachtsfälle sind unverzüglich zu melden.

13. Gültigkeit und Umsetzung

Der Verhaltenskodex gilt ab Bekanntgabe verbindlich für alle Mitarbeiter der Nevermined-Unternehmensgruppe. Die Compliance-Funktion oder die Geschäftsführung kann die Einhaltung des Verhaltenskodex jederzeit überprüfen. Dies kann auch durch andere Abteilungen, z.B. der Internen Revision, oder externen Dienstleistern in Absprache mit der Compliance-Funktion und der Geschäftsführung der Nevermined Gruppe geschehen.